Mitgliedschaft

Mitglied der Vereinigung kann jeder werden, der sich mit Hegels Philosophie oder mit in ihr behandelten wichtigen philosophischen Problemen wissenschaftlich beschäftigt und diese Beschäftigung auch durch Publikationen ausgewiesen hat. In der Satzung heißt es dazu: „§ 3. Wer sich ernsthaft mit der Hegelschen Philosophie forschend beschäftigt, kann als Mitglied zugelassen werden. Über Zulassungsanträge entscheidet der Vorstand. In Zweifelsfällen kann der Vorstand der Vereinigung einen Zulassungsantrag zur Abstimmung der nächsten Mitgliederversammlung vorlegen. Juristische Personen, Institute, Vereinigungen, die für die gleichen und verwandte Zwecke arbeiten, können als nichtstimmberechtigte Mitglieder zugelassen werden.“

Ein Antrag auf Mitgliedschaft kann bei der Geschäftsstelle (am besten per E-Mail) unter Angabe der Publikationen zu Hegel gestellt werden. Über ihn entscheidet der Vorstand der Hegel-Vereinigung.

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit EUR 15,–. Die Internationale Hegel-Vereinigung ist als gemeinnütziger Verein eingetragen; Mitgliedsbeiträge können in der Bundesrepublik bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Mitglieder erhalten einen Rabatt von 30 % auf den Ladenpreis der Veröffentlichungen der Internationalen Hegel-Vereinigung beim Frankfurter Verlag Vittorio Klostermann (Direktbezug über den Verlag).